Trauung
"Ich nehme Dich an als meinen Mann / als meine Frau. Ich verspreche Dir die Treue in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens bis dass der Tod uns scheidet. Trage diesen Ring als Zeichen unserer Liebe und Treue. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Bedeutung:
Die Bedeutung der christlichen Ehe ergibt sich aus dem o. g. umfangreichen Eheversprechen, das sich die Brautleute während der kirchlichen Feier geben.
Eine Eheschließung in der katholischen Kirche ist möglich, wenn wenigstens einer der beiden Partner der kath. Kirche angehört und kann auch unter Beisein eines evangelischen Geistlichen geschlossen werden. Ebenso ist es möglich, eine Ehe in der evangelischen Kirche unter Beisein eines katholischen Geistlichen zu schließen, wenn einer der beiden Partner evangelisch ist.
Kirchlich-katholische Ehen sind nur möglich, wenn beide Partner noch nicht verheiratet waren. Sogenannte Vorehen können aber durch das bischöfliche Offizialat für nichtig erklärt werden, insofern bei diesen nachweisbar ein Formmangel, ein Ehewillensmangel oder eine psychische Eheunfähigkeit vorgelegen hat. Eine Ehenichtigkeitserklärung erfolgt nach sorgfältiger Prüfung durch das bischöfliche Ehegericht.
Vorbereitung
Die Vorbereitung der kirchlichen Trauung erfolgt in der Regel durch zwei Gespräche mit dem zuständigen Geistlichen und sollte mindestens sechs Monate vorher erfolgen.